Datenschutz in der Praxis

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes soll der Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern gestärkt werden. Als Ihre Zahnarztpraxis legen wir seit jeher besonderen Wert auf die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten, die wir im Rahmen Ihrer Behandlung erheben. Die europäische Datenschutzvorschrift verpflichtet uns dennoch, Sie darüber zu informieren, welche Ihrer Daten wir zu welchem Zweck erheben, speichern und weitergeben.

Grundlage der Datenerhebung?

Die Datenverarbeitung erfolgt entweder aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns zu erfüllen, oder weil Sie der Datenverarbeitung eingewilligt haben. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer Daten sind zum Beispiel die Europäische Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch. Sofern wir für die Datenverarbeitung Ihr Einverständnis benötigen, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder einschränken. Sie haben zudem das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden Daten zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Welche Ihrer Daten nehmen wir auf?

Beim ersten Kontakt im Quartal werden Ihre Daten in unsere Praxisdokumentation (papiergebunden und elektronisch) übernommen resp. aktualisiert. Dabei werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  • Name
  • Geburtsdatum und Geschlecht
  • Anschrift Krankenkasse/Kostenträger, Versicherungsnummer und Versichertenstatus (zum Beispiel Mitglied, Familienversicherter, Rentner etc.)

Im Rahmen der Behandlung erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, planen Therapien, erstellen gegebenenfalls Heil- und Kostenpläne oder Arztbriefe und füllen rechtlich vorgegebene Musterformulare für Rezepte, Heilmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserer Dokumentation gespeichert werden.

Warum erheben wir Ihre Daten und was geschieht damit?

Wir benötigen Ihre Gesundheitsdaten, um Sie für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, für Ihre Krankenkasse/Ihren Kostenträger oder für weiterbehandelnde Zahnärzte oder Ärzte nachprüfbar behandeln zu können. Auch alle Verordnungen/Rezepte sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen zum Beispiel kein Rezept für ein Schmerzmedikament ausstellen oder einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die Datenerhebung ist daher für eine sorgfältige Behandlung zwingend erforderlich. Ihre Daten werden in unseren Papierdokumenten und auf unserem Server zugangsgeschützt gespeichert. Zugriff zu diesen Daten haben nur autorisierte Praxismitarbeiter. Ihre Daten werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschrieben Fristen aufbewahrt. Gegebenenfalls kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Eine Übersicht der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen finden Sie auf den Seiten der KZV RLP (Links s.u.).

Wem übermitteln wir Ihre Daten?
  • Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (Körperschaft des öffentlichen Rechts) erhält die Daten zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse und zur Prüfung auf Korrektheit wenn Sie gesetzlich versichert sind.
  • Ihre Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger des gesetzlichen Versicherungssystems (zum Beispiel die Landesunfallkasse) bekommt die für die Abrechnung relevanten Daten. Zahntechnische Labore erhalten Daten, die für die Herstellung von Zahnersatz etc. notwendig sind (zum Beispiel Name, Versicherungsstatus, Therapieplanung).
  • Vertragszahnärztliche Gutachter und der Medizinische Dienst der Krankenkassen erhalten Ihre Daten (Name, Befund- und Therapieunterlagen etc.), die im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein Gutachten erstellen sollen.
  • Auf Verlangen der Prüfungsstelle müssen im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfung Abrechnungsdaten übermittelt werden.
  • Laborärzte bzw. Pathologen erhalten Daten, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist (zum Beispiel einer Mundschleimhauterkrankung).
  • Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Zahnarztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein, die eine Datenweitergabe erfordern.
  • Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit separater Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten.
Zahnarzt Bad Neuenahr Ahrweiler

Anfahrt

Ab 28.07.2021 können wieder Termine unter der bekannten Adresse wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Kontakt

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